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Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Unternehmen müssen sich weiter gedulden

Obwohl das Bundesarbeitsgericht bereits 2022 die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung bestätigt hat, bleibt die konkrete gesetzliche Umsetzung weiterhin aus. Der Bundestag arbeitet derzeit an einer entsprechenden Regelung, doch bis diese verabschiedet wird, müssen Unternehmen abwarten und sich auf kommende Änderungen vorbereiten. Weitere Details dazu finden Sie in der offiziellen Mitteilung des Bundestages hier.