Das Bundesarbeitsgericht hat zum Thema „Verfall von Urlaubsansprüchen – Obliegenheiten des Arbeitgebers“ am 19.02.2019 eine Pressemitteilung herausgegeben.
Wir stellen Ihnen die Mitteilung in der Anlage zur Verfügung.
Anhänge
Pressemitteilung zum Verfall von Urlaubsanspruechen 02.2019.pdf (341,5 kB)