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Mach mal Pause…

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt für alle Beschäftigten nach einer festgelegten Arbeitszeit Ruhezeiten vor.

Sie als Arbeitgeber müssen überprüfen, ob die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 schreibt vor, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der vollständigen Arbeitszeiten einführen müssen.

Prüfen Sie daher, ob die Arbeitsunterbrechungen auch eingehalten werden. Auch im HomeOffice oder am mobilen Arbeitsplatz sind die Pausen Pflicht.

Der §4 des Arbeitszeitgesetzes legt die Ruhepausen je nach Arbeitszeit genau fest.

  • 0 bis 6 Stunden           keine Pause nötig
  • 6 bis 9 Stunden           mindestens 30 Minuten Pause
  • ab 9 Stunden               mindestens 45 Minuten Pause

Die Pausen können auch gestaffelt genommen werden, wobei jede Pause mindestens 15 Minuten lang sein muss.

Laut Gesetz darf der Arbeitgeber den Zeitraum für die Ruhepause festlegen. Es ist aber nicht erlaubt, die Pause an das Arbeitsende zu verschieben.

Für bestimmte Berufsgruppen gelten jedoch Ausnahmen. (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Weitere Abweichungen können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.

Für Jugendliche gilt gem. JArbSchG §6:

  • 0 bis 4,5 Stunden        keine Pause nötig
  • 4,5 bis 6 Stunden        mindestens 30 Minuten Pause
  • ab 6 Stunden              mindestens 60 Minuten Pause

Die Ruhepause ist frühestens 1 Stunde nach Beginn der Arbeitsaufnahme und spätestens 1 Stunde vor Ende der Arbeitszeit zu nehmen.