Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt für alle Beschäftigten nach einer festgelegten Arbeitszeit Ruhezeiten vor.
Sie als Arbeitgeber müssen überprüfen, ob die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 schreibt vor, dass Arbeitgeber ein System zur Erfassung der vollständigen Arbeitszeiten einführen müssen.
Prüfen Sie daher, ob die Arbeitsunterbrechungen auch eingehalten werden. Auch im HomeOffice oder am mobilen Arbeitsplatz sind die Pausen Pflicht.
Der §4 des Arbeitszeitgesetzes legt die Ruhepausen je nach Arbeitszeit genau fest.
- 0 bis 6 Stunden keine Pause nötig
- 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause
- ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten Pause
Die Pausen können auch gestaffelt genommen werden, wobei jede Pause mindestens 15 Minuten lang sein muss.
Laut Gesetz darf der Arbeitgeber den Zeitraum für die Ruhepause festlegen. Es ist aber nicht erlaubt, die Pause an das Arbeitsende zu verschieben.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten jedoch Ausnahmen. (§ 5 Abs. 2 ArbZG). Weitere Abweichungen können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.
Für Jugendliche gilt gem. JArbSchG §6:
- 0 bis 4,5 Stunden keine Pause nötig
- 4,5 bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause
- ab 6 Stunden mindestens 60 Minuten Pause
Die Ruhepause ist frühestens 1 Stunde nach Beginn der Arbeitsaufnahme und spätestens 1 Stunde vor Ende der Arbeitszeit zu nehmen.