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Erkrankung vor Beschäftigungsbeginn- was Sie als Arbeitgeber darüber wissen müssen

Der neue Mitarbeiter soll ab nächsten Monat im Unternehmen anfangen, erkrankt aber noch vor der Arbeitsaufnahme. Sie als Arbeitgeber stellen sich nun die Frage, wann das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis beginnt und zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung erfolgen muss.

Wird ein Arbeitsvertrag geschlossen erfolgt spätestens mit Beginn des ersten Arbeitstages eine Anmeldung bei der Krankenkasse. Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer am oder noch vor dem ersten Tag erkrankt.

Im Regelfall zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers während der ersten 4 Wochen Krankengeld. Erst ab dem 29. Tag hat der Arbeitgeber im Falle einer Krankheit Entgeltfortzahlung zu leisten.

Mit dem Tag der tatsächlichen Arbeitsaufnahme ist dann auch die Anmeldung bei der Krankenkasse und dem Finanzamt zu tätigen.