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Elektronische Arbeitsbescheinigungen

Wenn Ihre ehemaligen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder die Agentur für Arbeit Bescheinigungen von Ihnen verlangen, sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet, diese zu übermitteln.

Seit dem 01.01.2023 ist dies ausschließlich über den BEA-Service  (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) möglich.

Wir können dies gern für Sie übernehmen und haben hierfür im Programm lohnINTERNET.de die notwendigen Felder zur Verfügung gestellt. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses füllen Sie dann die entsprechenden Felder vollständig aus.

elektronische Arbeitsbescheinigung

Auch die U-Arbeitsbescheinigung und Nebeneinkommensbescheinigung kann über uns erfolgen, bitte sprechen Sie Ihren Bearbeiter gegebenenfalls an.