Ab 01.01.2020 gilt in Deutschland ein neuer flächendeckender Mindestlohn von 9,35 € pro Zeitstunde für alle Arbeitgeber.
Es ist zu beachten, dass der Mindestlohn für sämtliche
– Vollzeitkräfte
– Teilzeitkräfte
– Aushilfen
– Rentner
– Werksstudenten
– Zeitungszusteller
– Mitarbeiter in der Gleitzone (450,01€ bis 850,00 €) und
– Minijobber gilt.
Finden bei Ihnen Tarifverträge Anwendung?
Hierbei kann es Ausnahmen geben – die tarifgeschützten Mindestlöhne.
Die Branchenmindestlöhne liegen meist oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes von 9,35 €.
Diese haben Vorrang vor dem allgemeingültigen Mindestlohn, haben eine begrenzte Laufzeit und werden danach neu verhandelt.
Ganz wichtig – die Jahresentgeltgrenzen bei 450,00 € Minijobber – (5.400,00 € im Jahr)
Die Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.01.2020 führt sehr schnell zur Überschreitung dieser Grenze.
Sollen diese Entgeltüberschreitungen vermieden werden, muss zwingend die Arbeitszeit angepasst werden.
Das bedeutet – konnten bisher bei 9,19 € Stundenlohn monatlich 48,5 Stunden gearbeitet werden (445,72 €/Monat) – sind es ab 01.01.2020 nur noch 48 Stunden pro Monat (448,80 €)