Geändertes Zahlstellenverfahren für Versorgungsbezüge seit 01.07.2019
Für pflichtversicherte Betriebsrentner, die neben der Betriebsrente auch eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Arbeitgeber als Zahlstelle seit dem 01.07.2019 dieBeiträge für die Kranken- (KV) und Pflegeversicherung (PV) von den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die Krankenkasse des jeweiligen Betriebsrentners abzuführen.
Die vorhandene Befreiungsmöglichkeit für kleinere Zahlstellen gibt es seit dem 01.07.2019 nicht mehr. Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSGV), welches am 14.03.2019 vom Bundestag verabschiedet wurde, ist nun festgelegt worden, dass es aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten allen Arbeitgebern und sonstigen Zahlstellen zuzumuten ist, Beiträge von Versorgungsbezügen einzubehalten und die Beitragsnachweise elektronisch den Krankenkassen mitzuteilen.
Das Zahlstellenverfahren soll sicherstellen, dass die Sozialversicherungsbeiträge korrekt an die Krankenkassen der Betriebsrentner abgeführt werden.
Dazu ist eine sogenannte Zahlstellennummer notwendig, die bei der ITSG beantragt werden kann.