Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die ab 01.01.2020 gültigen Pausbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gegeben.
Das Schreiben des BMF stellen wir Ihnen als PDF bereit: